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Kundenmagazin 2025/04

Forderungsausfall­schutz: Gamechanger in der privaten Haftpflicht

April 2025


Private Haftpflichtversicherung

Der Kratzer am fremden Auto oder das Missgeschick mit Verletzungen an Personen – jeder kann aus Versehen einen Schaden an einem Dritten oder dessen Eigentum anrichten. Oder andersrum, durch einen Dritten selbst geschädigt werden. Normalerweise kommt dann die private Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Kosten auf. Doch was, wenn der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung besitzt oder finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden zu begleichen? In Deutschland haben rund 15 Prozent der Haushalte keinen Haftpflichtschutz – mit steigender Tendenz. Betroffene bleiben dann oft auf dem Schaden sitzen.

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Es sei denn, die eigene Haftpflichtversicherung hat eine Forderungsausfalldeckung integriert. Diese übernimmt dann die Schadensregulierung, wenn es der Verursacher nicht kann. Dieser wichtige Baustein gehört in modernen Tarifen oft zum Standard, fehlt aber in vielen älteren Verträgen.

Wann zahlt die Forderungsausfalldeckung?

Damit die eigene Versicherung einspringt, gelten meist bestimmte Voraussetzungen:

  • Ein rechtskräftiges Urteil gegen den Verursacher, der nicht zahlen kann
  • Eine Mindestschadenhöhe (abhängig vom Tarif)
  • In manchen Tarifen: Ein Nachweis, dass die Forderung uneinbringlich ist

Bestehende Haftpflichtversicherung prüfen

Viele ältere Haftpflichtpolicen enthalten die Forderungsausfalldeckung nicht oder nur mit begrenztem Schutz. Daher lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen:

  • Ist der Forderungsausfallschutz enthalten?
  • Gibt es eine Mindestschadenhöhe?
  • Gilt die Absicherung auch im Ausland?

Je nach Anbieter können die Bedingungen abweichen. Ein regelmäßiger Vertragscheck hilft, den aktuellen Schutz zu überprüfen und veraltete Tarife zu optimieren.


Forderungsausfallschutz

Damit fehlender Schutz nicht zu eigenen Lasten geht

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